Kosten

Wir regeln das für Sie


Zum Thema Kostenübernahme informieren und beraten wir Sie ausführlich und sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.

    
Wer übernimmt die Kosten?


Die Abrechnung von Leistungen kann über die Kostenträger, aber auch privat erfolgen.
Krankenkassen
Bei häuslicher Krankenpflege, die vom Arzt verordnet wird. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder medizinische Behandlungspflegeleistungen wie z.B. Spritzen, Wundversorgung bis zum An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Sozialämter
Für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten.
Privat
Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.
Pflegekassen
Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 1-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad. (Pflegegrad 1 = 125€ für Sachleistungen)
Private Kranken- und Pflegeversicherungen
Bestimmte Leistungen können nicht über diese Kostenträger abgerechnet werden, so daß eine private Kostenabrechnung erfolgen kann. Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.

Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns.


Ihre AnsprechpartnerInnen bei Ambulant helfen Ihnen gerne und unverbindlich weiter: Wilfriede Malla, Sybilla Cramer-Lehmhus.
E-Mail Anruf
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